DIE PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Eine Pflichtversicherung, die man einfach haben sollte.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist der wohl wichtigste Versicherungsschutz. Laut Gesetz ist man zu Schadenersatz gegenüber Dritten verpflichtet. Fügt man also einer anderen Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, einen Personen,- Sach,- oder Vermögensschaden zu, muss man für diesen uneingeschränkt haften. Damit dies nicht zum eigenen finanziellen Desaster wird, schützt die Privathaftpflichtversicherung vor finanziellem Ruin. Ebenfalls im Beruf sind Privathaftpflichtversicherung nicht wegzudenken und mit Zusatzbausteinen zu ergänzen.
Versicherugsschutz bereits ab 3€ monatlich
Was kann denn schon passieren?
Nun, die häufigsten Schadensfälle entstehen tatsächlich im Mietsachbereich oder bei der Nutzung fremder Smartphones. Der klassische Displayschaden oder der Mietsachschaden. Stell dir vor, dir fällt eine Parfumflasche aus dem Badezimmeroberschrank in das Waschbecken und hinterlässt einen riesigen Riss. Beim Auszug aus der Wohnung stellt dies der Eigentümer fest und verlangt von dir Schadenersatz. Das Waschbecken musst getauscht werden. Schnell kommen da 500 € zusammen. Beispiele für offensichtliche Schäden.
Schlimmer sind verdeckte Schäden durch Haftpflichtansprüche, deren man sich vielleicht gar nicht auf den ersten Blick klar ist. Du bist Mieter einer Dachgeschosswohnung. Du stellt deine Waschmaschine an, gehst einkaufen. Als du zurückkehrst, steht deine gesamte Wohnung bis zum Knöchel unter Wasser. Der Schlauch deiner Waschmaschine hat sich gelöst und hat sowohl in deiner als auch in den Wohnungen unter dir ein großen Wasserschaden angerichtet. Nun greift vorerst die sogenannte Gefährdungshaftung, nämlich die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers. Diese deckt meist bei Wasserschäden am Gebäude. Nun stellt der Gutacher im Nachhinein die Ursache für den Wasserschaden fest. Die Spuren führen zu dir und deiner Waschmaschine. Und schon nimmt dich die Gebäudeversicherung in Regress und macht Haftpflichtansprüche gegen dich geltend. Dann sind es nicht nur 500 € sondern einige tausende Euro.
Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?
Die Versicherungsbranche ist sich einig, dass die Deckungssumme heutzutage mindestens 10 Millionen Euro betragen sollte. Besonders bei Personenschäden können Haftpflichtansprüche schnell in die Millionen gehen. Daher sollten mindestens 10 Millionen Euro angewählt werden. Zu beachten ist, dass für Zusatbausteine wie Schlüsselverlust mitunter bestimmte Höchstgrenzen gelten.
Welche Zusatzbausteine sind sinnvoll?
Neben Personen,- Sach,- und Vermögensschäden bieten Zusatzbausteine hilfreiche Erweiterungen, die heutzutage einen guten Versicherungsschutz ausmachen. Beispielsweise sind hier folgende Leistungen zu nennen:
– das Versichern deliktunfähiger Kinder
– Verlust fremder privater oder beruflich genutzter Schlüssel
– Haftpflichtansprüche durch Drohnen
– Forderungsausfalldeckung
– Gefälligkeitshandlungen
– ehrenamtliche Tätigkeiten
– Be- & Entladeschäden
– Betankungsschäden bei gemieteten Fahrzeugen
Sind die Kinder automatisch mitversichert?
Privathaftpflichtversicherungen können für bestimmte Zielgruppen abgeschlossen werden. So gibt es günstige Tarife für kinderlose Singles oder ältere Ehepaare. Tarife für Familien inkludieren meist alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung der ersten Berufsausbildung oder des 25. Lebensjahres. Oft ist der Versicherungsschutz auch auf alle dem Haushalt zugehörigen Personen erweitert. So können Elternteile ebenfalls mitversichert sein, ohne, dass ein weiterer Vertrag benötigt wird. Dies ist allerdings abhängig von den einzelnen Leistungen der verschiedenen Anbieter. Unsere Vergleichsrechner helfen euch, hier den passenden Tarif zu finden. Im Leistungsvergleich können transparent alle Tarifdetails miteinander verglichen werden.
Was ist nicht versichert?
Grundsätzlich gilt: Fügt man sich selbst einen Schaden zu, kann hierfür keine Versicherung haften. Die Privathaftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden gegenüber Dritten ab, denn hierfür ist man laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadenersatz verpflichtet. Sie zahlt also nicht bei Schäden an deinem eigenen Eigentum oder bei Schäden mitversicherter Personen wie dem Lebenspartner oder deiner Kindern. Natürlich zahlt sie, wenn der Lebenspartner oder die Kinder den Schaden gegenüber einem Dritten verursacht hat.
Weiterhin ist zu beachten: Die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, für die es eine eigens dafür vorgesehene Versicherung gibt. Zum Beispiel bei einem Kfz-Schaden. Hier greift die dafür zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung. Oder bei einem Hundebiss. Hier muss die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzers einspringenBeispielhaft können hier durch Kfz verursachte Schäden genannt werden. Diese sind durch die separate Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.Fügt man sich selbst einen Schaden zu, kann hierfür keine Versicherung haften. Vorsatz: