Die Kundenerstinformation nach §11 der VersVermV, §12 Abs. 1
Transparenz ist grundlegende Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Das Versicherungsvertragsgesetz § 61 verpflichtet uns zur Einsicht unserer Vermittlerdaten beim Erstkontakt. Diese Daten stellen wir Ihnen hier als Seite und zusätzlich als Download zur Verfügung. So wissen Sie stets, mit wem Sie es zu tun haben.
Kundenerstinformation
René Weiß – freier Versicherungs- & Finanzierungsmakler
Anschrift & Erreichbarkeit
Vermittlername:
Anschrift:
PLZ, Ort:
Steuernummer:
René Weiß
Henriettenstraße 26
09112 Chemnitz
215 / 286 / 09764
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
0371 – 275 50 554
0371 – 275 50 556
rene.weiss@fiallo.de
www.fiallo.de
Tätigkeit gem. Gewerbeverordnung
Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach §93 HGB und produktanbieterunabhängig.
- Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeverordnung (Darlehensvermittlung, Finanzierung),
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler),
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (Vermittlung offener Investmentfonds)
Ausstellende Behörde
Stadt Chemnitz
Ordnungsamt / Amt 32
09106 Chemnitz
Telefon: 0371/4883123
Telefax: 0371/4883123
E-Mail: ordnungsamt@stadt-chemnitz.de
Ausstellende Behörde
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 / 6900-0
Telefax: 0371/ 6900-191565
chemnitz@chemnitz.ihk.de
Registrierung
Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 c und d GewO eingetragen: D-SUZB-JMZ9X-77
Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 f GewO eingetragen: D-F-123-ML3F-60
Qualifikation: Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK), Masterconsultant in Finance (MFC)
Berufshaftpflicht: versichert bei der Allianz Versicherung AG
Zentrales Vermittlerregister
Die Eintragung ist überprüfbar bei der gemeinsamen Registerstelle des „DIHK e.V.“ (Deutscher Industrie- & Handelskammertag), Breite Straße 29 in 10178 Berlin
Telefon: 01806 005 850 (14 Cent / Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent / Min aus Mobilfunknetzen)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Anschriften von Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
§ Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin,
www.pkv-ombudsmann.de
§ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn
www.bafin.de
§ Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
§ Ombudsmann Immobilien im IVD, Littenstr. 10, 10179 Berlin
www.ombudsmann-immobilien.net
Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG
Die Anlageberatung und der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Makler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere bietet er Vermittlungsgeschäfte sowie die Anlageberatung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, ihrer finanziellen Risikotragfähigkeit sowie der von Ihnen angebenden Anlageziele und -dauer an. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler geschlossen werden.
Vergütung nach § 12a FinVermV
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination von beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzprodukten, welche vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie gezahlt werden, erfolgt dies entweder in einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
(ODER ausschließlich für § 34 h GewO)
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung.
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