Kundenerstinformation
nach §11 der VersVermV, §12 Abs. 1
Transparenz ist grundlegende Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Das Versicherungsvertragsgesetz § 61 verpflichtet uns zur Einsicht unserer Vermittlerdaten beim Erstkontakt. Diese Daten stellen wir Ihnen hier als Seite und zusätzlich als Download zur Verfügung. So wissen Sie stets, mit wem Sie es zu tun haben.